Patent beantragen – Patentieren lassen – Patente anmelden

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Patentieren lassen - Voraussetzungen und wann es Sinn macht

Die Grundlage für eine Patentanmeldung ist eine neue Idee, die Erfindung! Jedoch sollte dies nicht der einzige Grund sein, Ihre Idee patentieren zu lassen, da diese mit Aufwand und Kosten verbunden ist und die Erfindung außerdem später veröffentlicht wird. So ist für eine sinnvolle Anmeldeentscheidung weiterhin entscheidend, was aus einem potenziellen Patent dann gemacht werden soll. Dient sie beispielsweise:

  • dem Schutz von Erfindungen vor Nachahmung (klassischer Fall) durch das Verbietungsrecht/Schadenersatz?
  • verhindert sie, dass potenzielle Wettbewerber mit einer Lösung auf den Markt kommen oder lediglich eine ungünstigere anbieten können? (sog. passive Schutzwirkung)
  • existiert eine Vermarktungsidee für die Patentanmeldung (Lizenzgabe oder Verkauf des Patents/Anmeldung)?

Es gibt Szenarien, bei denen eine Patentanmeldung eher nicht nicht sinnvoll ist, beispielsweise wenn:

  • Der Wettbewerber durch die vorgesehene Veröffentlichung über eine neue Technologie informiert werden würde, die durch den Verkauf eines Produkts gar nicht sichtbar oder nachweisbar wäre. (z.B. Herstellungsverfahren)
  • Die Verletzung einer Erfindung durch einen Konkurrenten nur unverhältnismäßig aufwändig nachzuweisen ist. (z.B. Disassemblieren von Software)
  • Einfache Umgehungsmöglichkeiten bereits existieren, bzw. leicht gefunden werden können, die nicht auch durch eigene Anmeldungen abgedeckt werden können oder für die ein umfassender Schutz zu teuer wäre.

Die Schlussfolgerungen aus den vorgenannten Beispielen gelten nicht generell, sondern sind im Einzelfall abzuwägen.

Weiterhin gibt es nicht technische Gründe bei denen eine Anmeldung trotzdem sinnvoll sein kann, wie:

  • Ideelle/persönliche Gründe (z.B. möchte der Erfinder eine Patentanmeldung für seine Vita oder zur Erhöhung seiner Bewerbungschancen).
  • Aufbau/Strukturverbesserung des Patentporfolios: z.B. Erhöhung der Anzahl an Anmeldungen/Patenten, um ggf. auch mit einer gewissen Menge zu beeindrucken.
  • Vorteile bei der Bilanzierung: Patente oder laufende Patentanmeldungen als Asset, die den (scheinbaren) Wert eines Unternehmens erhöhen.
  • Verhandlungsvorteile: Venture Capitalisten, Banken (Geldgeber) oder Mergers&Acquisitions (Unternehmenskäufer) messen einer Firma mit eigenen Patenten meist einen höheren Wert zu.
  • Positive Außenwirkung: Gut für die Publicity der Marke oder des Unternehmens ist die Werbung mit "patented" oder "patent pending".

Patent beantragen: Der ideale Zeitpunkt

Eine Patentanmeldung hat folgenden zeitlichen Verlauf:
Ab Zeitpunkt der Anmeldung läuft die Prioritätsfrist, die 12 Monate lang berechtigt die Priorität der ersten Anmeldung in Anspruch zu nehmen und in weiteren Staaten eine Anmeldung bei deren Patentämtern durchzuführen, um den möglichen Schutz auf andere Länder auszudehnen. Dies ist mit in der Regel erheblichen Kosten verbunden. Stattdessen kann auch eine sogenannte PCT-Nachanmeldung durchgeführt werden, mit der sich eine Nationalisierung (endgültige Entscheidung für die Länder) auf ca. 30 Monate nach der Erstanmeldung hinausschiebt.

Da diese Auslandsentscheidung mit hohen Kosten verbunden ist, ist es von Vorteil, wenn der Benefit eines zukünftigen Patents schon vorher abschätzbar ist.


18 Monate nach dem Anmeldezeitpunkt findet von Amts wegen eine Veröffentlichung der Patentanmeldung statt, d.h. sie ist ab diesem Zeitpunkt der Öffentlichkeit bekannt und gilt damit auch als Stand der Technik. Eine Anmeldung kann auf Antrag auch schon vorher veröffentlicht werden oder vor ihrer Veröffentlichung zurückgezogen werden, so dass keine Veröffentlichung stattfindet, da die Anmeldung dann als nie existierend betrachtet wird.

Eine Patenterteilung ist erfahrungsgemäß innerhalb von 2 bis 5 Jahren zu erwarten. Es kann in selteneren Fällen nur wenige Monate dauern oder noch länger. Auf die Bearbeitungsdauer kann begrenzt Einfluss genommen werden durch Beschleunigungsanträge oder kooperatives Verhalten gegenüber dem Patentamt. Je nach Strategie kann es aber auch gewünscht sein, die Erteilung heraus zu zögern.

Einerseits sollte eine Anmeldung so schnell wie möglich angemeldet werden, bevor ein anderer einem zuvor kommt oder die Idee anderweitig der Öffentlichkeit bekannt gemacht wird. Dann ist sie Stand der Technik und kann nie wieder angemeldet werden. Andererseits nützt eine Anmeldung wenig, wenn sie nicht zu Geld gemacht werden kann, da deutliche Kosten entstehen. Wenn - nach Abwägung - entschieden wird, das beschriebene Risiko in Kauf zu nehmen, bedeutet eine Verzögerung der Anmeldung auch eine Verschiebung der Kosten, eine Verschiebung der Auslandsentscheidung und eine Verschiebung der maximalen Schutzdauer von 20 Jahren. Weiterhin ist bei Verschiebung der Anmeldung mehr Zeit, um sich ein Vermarktungskonzept zu überlegen. In jedem Fall ist penibel darauf zu achten, die Erfindung nicht zum Stand der Technik zu machen, d.h. sie preiszugeben, auszustellen, der Öffentlichkeit die (auch nicht realisierte) Möglichkeit zu geben, diese in Erfahrung zu bringen oder sie gar eigenständig zu veröffentlichen, bevor sie angemeldet wurde. Eigene Messeausstellungen, Vorstellungen bei Kunden ohne Schweigepflichtserklärung oder Verkauf von Produkten, die die Erfindung beinhalten gelten in der Regel als Veröffentlichungen.