Mündliche Verhandlung vor dem Patentamt

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Arten und Gründe für Verhandlungen vor dem Patentamt

Prüfungsverhandlung

ist eine mündliche Verhandlungen während des Prüfungsverfahrens und kann vom Amtes anberaumt werden, um eine baldige Erledigung des Erteilungsverfahrens zu bewirken. Dies wird häufig dann gemacht, wenn das schriftliche Verfahren stockt, d.h. nach dem schriftlichen Austausch von Argumenten keine Einigung in Sicht ist. Dabei trifft sich offiziell der Anmelder oder sein Vertreter, der Patentanwalt mit dem Patentprüfer, um die Angelegenheit mündlich zu klären und zu einer Entscheidung zu gelangen, häufig der Formulierung eines gewährbaren Patentanspruchssatzes.

Einspruchsverhandlung

kommt üblicherweise vor in Einspruchsverfahren, d.h. wenn ein Einsprechender Einwände gegen die Erteilung eines kürzlich erteilten Patents hat. Nach einem schriftlichen Darlegen der Argumente beider Seiten kommt es meist zu einer mündlichen Verhandlung vor dem EPA oder Bundespatentgericht (für Erteilungen des DPMA), bei der der Patentinhaber/Anmelder und der Einsprechende (bzw. deren Vertreter) vor einer Einspruchsabteilung (Sachverständige inklusive dem Patentprüfer) sprechen. Zur Einlegung eines Einspruchs ist die Einspruchsfrist zu beachten, sie wurde zwischen DPMA und EPA vereinheitlicht und beträgt 9 Monate. Ggf. muss während dieser Frist auch die Einspruchsbegründung zugehen.

Beschwerdeverhandlung

ist eine Verhandlungen zum Thema einer vorangegangenen Prüfungs- oder Einspruchsverfahren, bei der eine Beschwerde über die dort getroffene Entscheidung eingereicht wurde.

Wie verlaufen mündliche Verhandlungen vor den Patentämtern in der Praxis?

Erfahrungsgemäß kann der Ausgang einer Verhandlung nur teilweise vorher gesagt werden. Prinzipbedingt kommt es zu einer Verhandlung meist dann, wenn die Sachlage nicht eindeutig ist. Es gilt daher der Leitsatz: Vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand. Nichts desto trotz gibt es Einflussfaktoren für das Gelingen einer Verhandlung. Häufig wird von Anwälten nur unzureichend Aufwand betrieben, um den technischen Sachverhalts zu verstehen. Auch fehlt vielen die Berufserfahrung und Denkweise eines Ingenieurs aus der Praxis, die unserer Erfahrung nach hilfreich ist. Eine anschauliche und praktische Erklärung der Sachverhalte konnte so manche Abteilung überzeugen.