Wie schreibt man eine gute Erfindungsmeldung/Erfindungsbeschreibung?

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Was ist eine Erfindungsmeldung

Streng genommen wird eine sog. Erfindungsmeldung nur bei einer Arbeitnehmererfindung gemacht, indem eine Erfindungsbeschreibung in Textform dem Arbeitgeber gemeldet wird, zusammen mit einer Einschätzung, ob es eine Diensterfindung ist. Auch die bloße Erfindungsbeschreibung wird landläufig als Erfindungsmeldung bezeichnet (ggf. wird sie dem beauftragten Patentanwalt "gemeldet").
Die Erfindungsbeschreibung umfasst eine Beschreibung der technischen Aufgabe und ihrer Lösung.

Aufbau

Grundsätzlich ist irgendeine Erfindungsmeldung besser als gar keine. Auch aus einem Einzeiler kann eine vollwertige Patentanmeldung entstehen. Idealerweise umfasst sie (Mögliche Gliederung):

  • Hinweise zum Stand der Technik: Was gibt es schon, was sind die Nachteile. Es können auch andere Veröffentlichungen und Patente zitiert werden.
  • Kernidee (technische Merkmale): Z.B. bekannter Dämper aus einem anderen Material, das bisher noch nicht verwendet wurde.
  • Unterideen/Ausführungsbeispiele (technische Merkmale): D.h. Erweiterungen der Kernidee (z.B. zusätzlich andere Form des Dämpfers).
  • Jeweils die technischen Wirkungen und die Vorteile, die aus den technischen Merkmalen resultieren
  • Die Idee(n) darstellende oder erläuternde Zeichnungen.
  • Beschreibung zu den Zeichnungen.

Fachsprache

Die Erfindungsbeschreibung sollte so formuliert sein, dass ein Experte auf dem jeweiligen Fachgebiet diese versteht. Daher muss man nicht x=v*t erklären. Um Missverständnisse, die auch bei Fachthemen/-terminologien auftreten können, zu vermeiden, bietet es sich an, das Thema einem Ingenieur verständlich zu machen, der sich entfernt mit dem Thema auskennt. Z.B. die Kolbenformung in einem Motor sollte nicht so beschrieben sein, dass sie nur der fachliche Kollege des Erfinders versteht, sondern ein Ingenieur der Automobiltechnik/Maschinenbau, der natürlich grundsätzlich weiß, was ein Drehmoment, Schmierung, Kolben, Kolbenmulde ist, aber nicht unbedingt die Muldenformen im Detail kennt.
Wie gesagt, müssen Fachbegriffe nicht unbedingt erklärt werden. Die Erfahrung zeigt jedoch, dass auch Fachleute (und ggf. Verletzungsrichter, die später das Patent lesen) diese manchmal unterschiedlich verwenden. Es empfiehlt sich, fragliche Begriffe ggf. mit einem Lexikon abzugleichen oder einen erklärenden kurzen Absatz zu formulieren, der in der Patentanmeldung aufgenommen werden kann. Denn im Zweifelsfall gilt die Definition in der Anmeldung, da eine Anmeldung ihr eigenes Lexikon darstellt.

Ideen

Die Ideen werden vom Patentanwalt in sog. Patentansprüche umgesetzt (Details), die den Schutzbereich festlegen. Es ist günstig, wenn der Erfinder darüber Bescheid weiß und ggf. Hinweise geben und eine Struktur vorschlagen kann. Es sollte eine Kernidee benannt werden, die möglichst alle anderen Ideen mit einschließt. Eine Idee ist durch ein oder mehrere technische Merkmale zu beschreiben, die zur technischen Umsetzung notwendig sind. Eine Kombination bekannter Merkmale kann auch patentfähig sein, wenn diese Kombination etwas neues ist oder hervorbringt. Bei mehreren Merkmalen ist ein Zusammenwirken Voraussetzung, so hat die Form des Fußes eines Sonnenschirms normalerweise nichts mit dem Material der Schirmfläche zu tun. Manchmal kann aber in einer geschickten Argumentation ein Zusammenhang konstruiert werden. Zu jedem Merkmal oder jeder Idee sollte, wenn möglich, der resultierenden Vorteil genannt werden.

Technische Merkmale von Vorteilen unterscheiden

Die Erfindungsbeschreibung soll keine Werbebroschüre werden, mit Schlagworten, die aus der Marketingabteilung kommen, sondern an jemand gerichtet sein, der die Sache nachbauen, nachmachen oder nachprogrammieren möchte. Daher sind vor allem die technischen Mittel mit denen ein Verfahren oder ein Gerät/Vorrichtung ausgestattet gut zu beschreiben. Zu den technischen Mitteln/Merkmalen ist es natürlich sinnvoll auch (aber eben nicht nur) die Wirkung und daraus abgeleitet den/die Vorteil(e) anzugegeben.

Beispiel: Wenn jemand vorschlägt, "ein Trampolin mit einem Spannbezug herzustellen, mit dem man höher springen kann", dann ist das keine Erfindung, sondern ein Wunsch bzw. Werbung. Denn jemand der das nachbauen soll, würde sich fragen, wie denn der Bezug gewählt oder hergestellt werden muss, um den Vorteil ("höher springen") zu erreichen. Merkmale zum Material des Bezugs, seiner Struktur, ggf. ob dieser gewebt ist, etc. wären Beispiele für technische Merkmale.

Der wichtigste Teil der Patentanmeldung sind die Patentansprüche. Beansprucht werden die technischen Merkmale, nicht die Vorteile. Ohne technische Merkmale geht es nicht, denn darin liegt die Erfindung. Theoretisch müssten die Vorteile nicht mal erwähnt werden, sondern diese ergeben sich implizit aus der Wirkung der technischen Merkmale. Durch Änderungen des Gegenstands (d.h. des beanspruchten Geräts/Verfahrens) im Laufe des Prüfungsverfahrens, können auch andere Wirkungen und Vorteile als ursprünglich beabsichtigt in den Fokus des späteren Patents gelangen.

Zeichnungen/Figuren

Die Erfindungsmeldung sollte Zeichnungen enthalten. Im Idealfall können diese direkt als einreichungsfähige Patentzeichnungen verwendet werden. Sie können im einfachsten Fall auch Strichzeichnungen von Hand sein. Es gibt Patentzeichner, die verhältnismäßig günstig, auch komplexe einreichungsfähige Zeichnungen erstellen, also macht es keinen Sinn sich erst in ein Grafikprogramm einzuarbeiten oder viel Zeit darauf zu verwenden, um die Zeichnungen selbst zu erstellen. Auch Konstruktionszeichnungen oder auch Werbematerial kann geeignet sein, daraus Patentzeichnungen abzuleiten. Einem Zeichner oder auch dem Patentanwalt helfen ggf. auch Zeichnungen im Originalformat (.doc, Corel, .svg, etc.), falls vorhanden. Eine Bemaßung ist nicht notwendig, ggf. aber sinnvoll, falls sich später herausstellt, dass Merkmale, wie bestimmte Abmessungen wichtig sind.

In der späteren Patentanmeldung müssen die Elemente in der Zeichnung beschriftet werden. Üblicherweise verwendet man dabei keinen Text, sondern Bezugszeichen (normalerweise Zahlen), auf die in der Beschreibung zusammen mit der textuellen Elementbenennung referenziert wird. Der Hintergrund ist, dass so bei einer späteren Übersetzung der Anmeldung in andere Sprachen die Figuren nicht auch übersetzt werden müssen, was Kosten spart. Ausnahmen sind Zahlen, physikalischen Einheiten oder unter Umständen (je nach Bewertung des Prüfers) dem Fachmann international geläufige Begriffen/Abkürzungen (wie: RAM, Computer, evtl. auch Memory). Außerdem wird durch Bezugszeichen deutlicher, auf was sich Begriffe in der Beschreibung in den Figuren beziehen. Die formalen Voraussetzungen (Strichdicken, Abstände, Schwarz-weiß, etc.) für Zeichnungen finden sich für das EPA oder für das DPMA in Anlage 2.

Musterbeispiele

In der Eignungsprüfung für die Zulassung europäischer Patentvertreter gibt es den Prüfungsteil A, in dem eine Erfindungmeldung als Aufgabenstellung vorgegeben wird und aus dieser eine Patentanmeldung abzufassen ist. Aufgrund der Prüfungssituation ist es nicht möglich, seitenweise Text neu zu verfassen, daher ist bereits die Erfindungsmeldung so abgefasst, dass große Teile per Copy/Paste übernommen werden können, inklusive der Zeichnungen. Daher bieten sich diese als gute Referenz an. Für den Erfinder ist die Abfassung in dieser Form mit Zeichnungen und Bezugszeichen oftmals gar nicht viel umfangreicher und leitet zusätzlich leichter auf Erklärungslücken hin.

Geeignete Musterbeispiele sind für jedes Jahr die Aufgaben A, mit guten und ausführlichen Erklärungen und einreichungsfähigen Zeichnungen. Schauen Sie diese als Beispiel an und suchen Sie eines, das technisch Ihrer Erfindung nahekommt. So kann im Idealfall viel des Textes per Copy/Paste in die Patentanmeldung übernommen werden. Sprechen Sie mit uns über eine preisliche Honorierung, falls Sie uns mit dieser Form Arbeit ersparen.