Zusammenarbeit mit Ihnen als Erfinder

Erfinder ist jemand, der eine neue Lösung für ein technisches Problem gefunden hat. Viele Aspekte des Erfinders sind hier anschaulich erklärt.

Erfinder haben ein Erfinderpersönlichkeitsrecht, welches nicht übertragbar ist. Der Name wird auf den Schriften (Anmeldung, Offenlegung, Patent) automatisch genannt, wenn nicht rechtzeitig ein Antrag auf Nichtnennung gestellt wird. Der Erfinder darf damit auch werben, der Erfinder seiner Erfindung zu sein, auch wenn er selber nicht Anmelder des Patents ist.


Erfindertypen

Folgende Typen Erfinder gibt es:

Einzelerfinder - freier Erfinder

Als Erfinder sind Sie in der Regel begeistert von Ihrer Idee, insbesondere, wenn diese privat aus eigenem Antrieb entstanden ist. Allerdings ist eine gute Idee alleine noch kein hinreichender Grund, ein Schutzrecht zu begehren. Sie sollten auch eine Ahnung davon haben, wie Sie die Idee später zu Geld machen wollen. Hierzu finden Sie Informationen in unserer Wissenssammlung oder bei einem Beratungsgespräch mit uns. Dabei entwickeln wir auch eine geeignete Anmeldestrategie unter Berücksichtigung der für Sie tragbaren Kosten.

Einzel-, bzw. Privaterfinder gelten für Patentanwaltskanzleien eher als wenig lukrativ. Üblicherweise existiert nur Halbwissen über das Patentwesen, somit ist der Beratungsaufwand höher. Weiterhin kann die Begeisterung für die eigene Idee eine realistische Sicht auf die Sache unscharf werden lassen. Damit dies nicht zu Enttäuschung, Blindleistung oder unnötigen Kosten führt, bitten wir Sie dabei auf unsere Beratung zu vertrauen.

Dennoch sind solche Projekte interessant. Denn solche Privaterfindungen können außergewöhnliche Ideen sein, da sie nicht z.B. dem Entwicklungsablauf in einem Unternehmen entspringen. Zusätzlich kann die Zusammenarbeit mit einem Erfinder mit besonderem Herzblut auch für unsere Arbeit zusätzlich beflügelnd und spannend sein.

Dies ist am Besten im persönlichen Gespräch zu klären. Zögern Sie daher nicht, einfach nachzufragen.

Arbeitnehmererfinder

Arbeitnehmererfinder sind Sie, wenn Sie im Rahmen Ihrer Beschäftigung eine Erfindung gemacht haben. In diesem Fall sind Sie verpflichtet, die Erfindung Ihrem Arbeitgeber zu melden. Dieser hat dann das Recht, die Erfindung auf seinen Namen anzumelden. Im Falle einer Patentanmeldung hat der Erfinder Anspruch auf Erfindernennung und abhängig vom Land Anspruch auf eine Vergütung. Genaueres regelt (für Deutschland) das Gesetz über Arbeitnehmererfindungen (ugs. Arbeitnehmererfindergesetz).

Sollte Ihr Arbeitgeber Ihnen die gemeldete Erfindung frei geben, so können Sie darüber selber verfügen und diese anmelden. In beiden Fällen können Sie sich dabei an uns wenden, im ersten Fall direkt, im zweiten Fall freuen wir uns über die Empfehlung.