Kosten eines Patents und Kosten reduzieren

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Was kostet eine Patentanmeldung?

Die Kosten für eine Patentanmeldung teilen sich auf in Amtsgebühren, Kosten für den Patentanwalt und (sofern man das betrachten möchte) der Aufwand des Erfinders, die Erfindung zu beschreiben, ggf. Zeichnungen zu erstellen und die Anmeldung Korrektur zu lesen.

Amtsgebühren

Gebühren des EPAs

Gebühren des DPMA

Für eine europäische Anmeldung sind bis zum Patent Kosten von (Stand 2014) 4610.-€ zu erwarten. Für eine deutsche Anmeldung respektive 410.-€. Ab Beginn des 3. Jahres sind zusätzlich Jahresgebühren fällig, auch wenn das Patent noch nicht erteilt ist.

Kosten für Patentanwalt

Für eine Ausarbeitung einer Patentanmeldung sind normalerweise 1500-5000€ zu erwarten, je nach Anwalt, Umfang der Anmeldung, technischer Schwierigkeit und Aufwand. Ggf. kommen noch Aufwendungen für einen Patentzeichner hinzu, der die Figuren patentgerecht aufbereitet. Abrechnungen können nach Aufwand oder nach Voranschlag durchgeführt werden. Bei uns sind die Preise ohnehin nicht in dem hohen Bereich, wie Sie sie andernorts finden. Durch unsere niedrigen Fixkosten können wir auch auf eine Aufnahme- oder eine Grundgebühr verzichten, wie sie häufig von Kanzleien verlangt wird. Außerdem teilen wir Ihnen gerne mit, durch welche Maßnahmen und eigene inhaltliche Beiträge Sie unsere Aufwände und damit Ihre Kosten reduzieren können.

Interne Aufwendungen bei Ihnen im Hause.

Wie viel kostet ein Patent?

Zusätzlich zu den Kosten für die Patentanmeldung entstehen weitere Kosten im Anschluss, solange die Patentanmeldung oder das erteilte Patent in Kraft ist.
Dazu gehören (ggf. nicht vollständig):

  • Jahresgebühren (siehe Gebührenlinks der Ämter oben), i.d.R. ab dem Ablauf des zweiten Jahres nach Anmeldung.
  • Gebühren für Nachanmeldungen im Ausland innerhalb der Prioritätsfrist, wenn gewünscht.
  • Kosten für Übersetzungen, falls nicht in einer zulässigen Sprache eingereicht wird oder in fremdsprachigem Ausland nachangemeldet wird.
  • Kosten für den Patentanwalt zur Ausarbeitung von Antworten auf Bescheide des Amtes (Bescheidserwiderung). Kosten ca. zwischen 300 und 1000€, davon ca. 1-3 Stück bis zur Erteilung.
  • Kosten für Aktenführung, falls Ihr Patentanwalt das für Sie übernimmt.
  • Interne Aufwendungen beim Patentinhaber für Verwaltung, Bewertung oder Entscheidung zur Aufrechterhaltung

Patentkosten- Geht es noch billiger?

An den Amtsgebühren ist natürlich nicht zu rütteln. Eingespart werden kann bei den Kosten für den Patentanwalt, in dem Sie Aufgaben selber übernehmen, im Extremfall auch die komplette Anmeldung und das Verfahren. Die an anderer Stelle beschriebenen Nachteile müssen Sie dann jedoch in Kauf nehmen.

Angebot: Eigene Patentanmeldung mit Unterstützung

Wir bieten an, die Kosten für die Ausarbeitung einer Patentanmeldung zu reduzieren, in dem Sie wesentliche Teile zur Anmeldung selber beitragen. Die Kernkompetenz des Patentanwalts ist die Ausformulierung der Patentansprüche, welche wir weiterhin übernehmen. Die detaillierte Beschreibung, sowie das Erstellen von Zeichnungen machen Sie hingegen selber. Dadurch wird gewährleistet, dass einerseits der Schutzumfang sauber abgedeckt ist, die wesentliche Schreibarbeit, nämlich das Beschreiben der Erfindung und der (von Ihnen zu erstellenden Zeichnungen) passend zu den Ansprüchen von Ihnen selber übernommen wird.

Vom Ablauf her sieht das so aus:

  • Sie schreiben Ihre Erfindungsmeldung und arbeiten ggf. die Unterschiede zum Stand der Technik (d.h. irgendetwas ähnliches) heraus.
  • Wir schreiben auf dieser Basis die Patentansprüche.
  • Sie schreiben den Text der Anmeldung auf Basis von Anleitungen und Templates, die Sie von uns bekommen und erstellen Zeichnungen selber.
  • Wir prüfen grob, ob das Werk gut aussieht und weisen ggf. auf Nachkorrekturen hin.
  • Sie reichen die Patentanmeldung selber beim Amt ein.